Urteil im Reisebetrugs-Prozess

Ein Hertener Reisebüro-Betreiber ist vom Amtsgericht Recklinghausen zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Der 40-Jährige hatte im Prozess gestanden, in über 220 Fällen Geld seiner Kunden nicht an die Reiseveranstalter weitergeleitet zu haben.

© Paul Hill - Fotolia

Der Schaden beläuft sich laut Urteil auf knapp 270.000 Euro. Der Angeklagte will mit dem Geld Löcher in seiner Buchhaltung gestopft haben. Der Betrieb des Reisebüros sei ihm irgendwann über den Kopf gewachsen. Und schließlich habe er mit den eingehenden Überweisungen nur noch die dringendsten Forderungen beglichen, hieß es im Prozess.

Dass er seine Kunden betrogen und ihnen die Urlaubsfreuden genommen hat, tut dem 40-Jährigen eigenen Angaben zufolge sehr leid. Er wolle alles dafür tun, damit die Betroffenen ihr Geld zurückbekommen. Die Haftstrafe muss der Kaufmann nicht sofort, sondern erst in einigen Monaten antreten.

skyline