Urteil im Schalla-Fall: Lebenslang

27 Jahre nach dem Mord an der Dortmunder Schülerin Nicole Schalla ist heute das Urteil gefallen. Das Dortmunder Schwurgericht hat Ralf H. aus Castrop-Rauxel wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.

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Eine Hautschuppe an der Leiche des Opfers stamme mit überwältigender Wahrscheinlichkeit vom Angeklagten. Die damals 16 Jahre alte Schülerin war im Oktober 1993 auf dem Heimweg von einer Bushaltestelle in Dortmund überfallen und erwürgt worden. Der Angeklagte hat die Tat stets bestritten. Bis das Urteil rechtskräftig wird, bleibt er auf freiem Fuß. Der Verteidiger von Ralf H. kündigte direkt nach der Urteilsverkündung Revision beim Bundesgerichtshof an.

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