Urteil: Jobcenter muss Schülerin Tablet bezahlen

Das Jobcenter muss einer 14-jährigen Schülerin aus Marl einen Tablet-PC bezahlen, den sie für den Unterricht braucht. Das hat das Landessozialgericht entschieden.

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Die Achtklässlerin bekommt Grundsicherung und hatte deshalb beim Jobcenter beantragt, die Kosten für das Tablet zu übernehmen. Trotz Bescheinigung der Schule wurde das abgelehnt. Die Richter sagten aber, dass es sich beim dem Tablet um einen unabweisbaren Mehrbedarf während der Pandemiezeit handele, der anzuerkennen sei. Mittlerweile braucht das Mädchen das Tablet nicht mehr - sie hat sich Dank einer privaten Spende einen Laptop gekauft.

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