Urteil: Mann aus Haltern muss in geschlossene Psychiatrie

Ein Mann aus Haltern muss in die geschlossene Psychiatrie - wegen versuchter Vergewaltigung.

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Halterner hat Studentin angegriffen und sexuell bedrängt

Nach einer versuchten Vergewaltigung in Haltern hat das Essener Landgericht eine Entscheidung getroffen. Der 30-Jährige Angeklagte muss auf unbestimmte Zeit in die geschlossene Psychiatrie. Er hatte im September vergangenen Jahres eine Studentin angegriffen und sexuell bedrängt. Die Studentin war spazieren gegangen, als der Angeklagte sie plötzlich von hinten gepackt hat und in ein Gebüsch zerren wollte. Sie wehrte sich mit aller Kraft und schrie, ihre Hilferufe hörte allerdings niemand. In letzter Sekunde war aber dann der Freund der 26-Jährigen aufgetaucht. Den hatte sie während des Gerangels geistesgegenwärtig angerufen. Der hatte alles am Handy mitgehört. Klassisch bestraft werden konnte der 30-Jährige übrigens nicht. Er ist psychisch schwer krank und gilt als schuldunfähig. Im Prozess schwieg er.

Ein Bundeswehr-Soldat aus Marl ist ebenfalls wegen einer Vergewaltigung verurteilt worden.

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