Urteil: Muezzin darf wieder zum Gebet rufen

In Oer-Erkenschwick darf wieder der Muezzin zum Gebet rufen.

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Nach einem jahrelangen Streit hat das Oberverwaltungsgericht heute eine Beschwerde gegen den von der Stadt genehmigten Muezzinruf abgelehnt. Ein Ehepaar hatte 2015 gegen die Ausnahmegenehmigung geklagt. Diese hatte der Ditib-Gemeinde erlaubt freitags die Gläubigen per Lautsprecher zum Gebet zu rufen. Vor fünf Jahren wurde nach der Klage der Ruf eingestellt. Das Paar sah sich durch den Muezzinruf in seiner Religionsfreiheit eingeschränkt. Diese Ansicht teilte das Gericht nicht. "Jede Gesellschaft muss akzeptieren, dass man mitbekommt, das andere ihren Glauben ausleben", sagte die Richterin. Eine erhebliche Belästigung durch den Ruf sieht das Oberverwaltungsgericht beim Kläger nicht. Die gemessene Lautstärke lag deutlich unter dem Grenzwert. Das Gericht ließ keine Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu. Dagegen ist aber eine Beschwerde möglich.

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