Urteil nach Messerangriff auf eigenen Vater

Nach einem Messerangriff auf seinen Vater ist ein 34-jähriger Dorstener auf unbestimmte Zeit in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen worden. Der Angeklagte hatte die Tat bis zuletzt bestritten und von einem Unfall gesprochen. Das sahen die Richter anders.

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Der Vater war bei dem Angriff zwar nicht schwer verletzt worden. Ärzte und Richter stufen den Angeklagten trotzdem als extrem gefährlich ein. Zuletzt hatte der 34-Jährige sogar in seiner Klinik für Angst und Schrecken gesorgt. Er hatte sich mit Messern bewaffnet und verbarrikadiert. Daraufhin musste ein Spezialeinsatzkommando der Polizei anrücken. Der Dorstener wurde durch eine Luke mit Betäubungspfeilen beschossen und so außer Gefecht gesetzt. Im Prozess war von Verfolgungswahn die Rede. Der Angeklagte selbst will davon jedoch nichts wissen. Er sei nicht krank, sagte er den Richtern immer wieder.

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