Urteil: Wölfin "Gloria" darf nicht erschossen werden

Die Wölfin "Gloria" darf nicht abgeschossen werden. Das hat das Verwaltungsgericht heute entschieden.

© NRW Umweltministerium

Grundsätzlich sei die Tötung von Wölfen nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten, so das Gericht. Denn Wölfe gehören zu den besonders geschützten Tierarten. Einen hundertprozentigen Schutz könne es außerdem in einem Wolfsgebiet nicht geben. Ein Schäfer aus dem Wolfsgebiet Schermbeck wollte, dass der Wolf abgeschossen wird. Zwischen 92 und 140 Schafe, Ziegen, Wild und kleine Ponys sind von der Wölfin mittlerweile gerissen worden. Endgültig ist das Urteil aber noch nicht. Der Schäfer kann noch vor das Oberverwaltungsgericht ziehen.

skyline