Urteil zu Schülerauswahl auf katholischen Schulen

Katholische Schulen dürfen katholische Kinder bei der Schülerauswahl bevorzugen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster nach einer Beschwerde eines nicht katholischen Jungen aus Datteln entschieden.

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Der wollte unbedingt auf eine katholische Grundschule gehen, weil der Schulweg zu anderen Schulen aus seiner Sicht zu gefährlich sei. Die Richter ließen das Argument aber nicht gelten. Und es verstoße auch nicht gegen das Grundgesetz, wenn katholische Schulen Kinder ihres Glaubens bevorzugen. Der junge Dattelner war auch schon vor einem anderen Gericht mit seiner Beschwerde gescheitert.

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