Verurteilter Apotheker bekommt Zulassung nicht zurück

Der wegen gepanschter Krebsmedikamente verurteilte Apotheker aus Bottrop bekommt seine Zulassung nicht zurück. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen heute entschieden.

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Die Betrügereien mit gepanschten Krebsmitteln hätten gezeigt, dass Peter S. für den Beruf des Apothekers ungeeignet sei, so die Richter. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Kläger kann einen Antrag auf Berufung stellen. Das Landgericht Essen hatte ihn 2018 zu zwölf Jahren Haft und einem lebenslangen Berufsverbot verurteilt. Er hatte Krebsmedikamente unterdosiert und gestreckt und war deshalb auch wegen Betrugs verurteilt worden.

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