Was Sie beim Krankengeldbezug müssen und dürfen

Eine Frau mit gebrochenen Fuß telefoniert auf dem Sofa
© Christin Klose/dpa-tmn

Anrufe, Urlaub, Reha

Hamburg (dpa/tmn) - Ob Unfall, Hüft-OP oder Krebstherapie: Wer längere Zeit arbeitsunfähig ist, hat meist einen Anspruch auf Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse. Mit dem Bezug sind bestimmte Rechte und Pflichten verbunden. Yvonne Vollmer von der Verbraucherzentrale Hamburg weist auf drei Punkte hin, die Versicherte kennen sollten. 

1. Anrufe von der Kasse

Versicherte seien nicht verpflichtet, mit Mitarbeitenden der Krankenkasse, die das Krankengeld zahlt, zu telefonieren, erklärt die Expertin. «Versicherte berichten uns immer wieder, dass sie von ihrer Krankenkasse telefonisch drangsaliert würden», so Vollmer. Sie würden unter dem Generalverdacht gestellt, nicht krank zu sein, sondern vielmehr nicht arbeiten zu wollen.

«Wer Angst hat, Dinge zu erzählen, die man eigentlich für sich behalten wollte, sollte sich auf solche Telefonate nicht einlassen», rät Vollmer. Ihr zufolge ist man auch nicht verpflichtet, der Krankenkasse eine generelle Schweigepflichtentbindung zu erteilen, damit sie den behandelnden Arzt oder die behandelnde Ärztin kontaktieren kann.

2. Urlaubsreisen

Ebenfalls wichtig zu wissen: Krankengeld-Bezieherinnen und –Bezieher dürfen in den Urlaub fahren. «Grundsätzlich muss hierfür allerdings die Krankenkasse die Zustimmung erteilen, wenn der Urlaub in einem anderen EU-Land verbracht wird», sagt Vollmer. Wer innerhalb Deutschlands verreist, muss die Krankenkasse nicht um Zustimmung bitten.

3. Rente und Reha

Die Krankenkasse darf laut Verbraucherzentrale Hamburg Versicherte nicht in Rente schicken beziehungsweise verpflichten, einen Rentenantrag zu stellen. «Die Krankenkasse kann aber unter bestimmten Voraussetzungen Krankengeld-Bezieher dazu verpflichten, einen Antrag auf Reha zu stellen», so Vollmer. Folgt man der Aufforderung nicht, kann die Krankenkasse das Krankengeld so lange streichen, bis man den Antrag nachgeholt hat.

© dpa-infocom, dpa:250820-930-936144/1

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