Weitere Familie scheitert mit Klage gegen Beherbergungsverbot

In Baden-Württemberg und Niedersachsen ist das Beherbergungsverbot nach einem Eilantrag gekippt worden - in Schleswig-Holstein hat es dagegen Bestand. Das hat das Oberverwaltungsgericht vor Ort entschieden. Eine Familie aus dem Kreis Recklinghausen hatte gegen die Regelung geklagt.

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Die Familie wollte ab heute Urlaub auf Sylt machen und wird nach dem Urteil nun nur mit einem negativen Corona-Test fahren können. Zur Begründung hieß es, dass das Interesse am Schutz der Bevölkerung höher zu gewichten sei als das Interesse der Familie an einer touristischen Reise. Erfolg mit ihrem Eilantrag hatte dagegen eine Familie aus Marl - ein Gericht in Baden-Württemberg kippte gestern das Beherbergungsverbot dort. Die Familie kann nun wie geplant Urlaub im Kreis Ravensburg machen. In Niedersachsen gab es ein ähnliches Urteil - Sachsen und das Saarland haben das Verbot allgemein aufgehoben.

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