Wo Kiffen im Kreis Recklinghausen erlaubt ist

Seit dem 1. April dürfen Erwachsene im Kreis Recklinghausen teilweise legal kiffen. Aber nicht zu jeder Uhrzeit und auch nicht überall.

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Wo und wann darf man im Kreis Recklinghausen kiffen?

Das Kiffen wird ab dem 1. April im Kreis Recklinghausen teilweise legalisiert. Nach einem langen Ringen wurde das Gesetz zur Teillegalisierung von Cannabis im Bundesrat durchgewunken. Doch auch nach dieser Neuerung dürfen sich Konsumenten nicht einfach so einen Joint anzünden. Wichtig ist, dass der Konsum von Marihuana in Anwesenheit von Personen unter 18 Jahren weiterhin verboten ist. In Fußgängerzonen bei uns im Kreis Recklinghausen gilt ein Konsumverbot von 7 Uhr bis 20 Uhr, außerhalb dieser Zeiten ist der Konsum gestattet. Zudem ist das Kiffen auf Spielplätzen, in Schulen, Sportstätten und Kinder- sowie Jugendeinrichtungen untersagt, und zwar in einem Umkreis von 100 Metern um den Eingangsbereich. Die sogenannte Bubatzkarte kann dabei helfen den Abstand einzuhalten.

Wie viel Gras darf man besitzen und anbauen?

Gemäß dem neuen Gesetz dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum besessen und auch draußen mitgeführt werden. Zuhause können sogar bis zu 50 Gramm aufbewahrt werden. Es ist erlaubt, bis zu drei Pflanzen gleichzeitig anzubauen. Allerdings muss überschüssiges Gras nach der Ernte sofort vernichtet werden. Die Ernte ist ausschließlich für den Eigenkonsum bestimmt, eine Weitergabe an andere Personen ist nicht gestattet. Außerdem soll es demnächst möglich sein, Cannabis in sogenannten "Cannabis Social-Clubs" zu kaufen. Ein solcher Club ist unter anderem in Dorsten in Planung:

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