Gericht: Wölfin Gloria darf weiterleben

Jahrelang wird über einen Abschuss von Wölfin Gloria diskutiert und gestritten. Heute (9.2.) hat auch das Oberverwaltungsgericht Münster die Tötung der Wölfin erstmal verboten.

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Oberverwaltungsgericht Münster hebt Genehmigung für Abschuss auf

Wölfin Gloria darf erstmal weiterleben. Das Oberverwaltungsgericht hat am Freitag (9.2.) die Ausnahmegenehmigung des zuständiges Kreises Wesel für einen Abschuss der Wölfin aufgehoben - wegen Fehler in der Begründung. Die Ausnahmegenehmigung hätte bis zum 15. Februar gegolten. Die aktuelle Entscheidung ist laut Gericht unanfechtbar. Schon das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte die Abschusspläne des Kreises gestoppt. Geklagt hatten Naturschutzverbände. Die Behörde hat dann vor dem Oberverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt und ist wieder gescheitert.

Landwirte fordern seit Jahren Abschuss der Wölfin

Wölfin Gloria lebt im Wolfsgebiet Schermbeck, zu dem auch Teile von Dorsten gehören. Immer wieder hatte sie Weidetiere gerissen, vor allem Schafe. Landwirte fordern deshalb schon lange, dass der Wolf getötet werden soll. Schutzmaßnahmen würden nichts bringen, da Gloria sie überwinden könne. Der Wolf ist eine in Deutschland streng geschützte Tierart. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet seine Tötung.

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