Grundsteuer: Aufruf der Finanzämter Marl und Recklinghausen

Die Finanzämter in Marl und Recklinghausen erinnern daran, dass Grundstückseigentümer ihre Grundsteuer neu berechnen lassen müssen. Dafür müssen sie eine sogenannte Feststellungserklärung bei den Ämtern abgeben.

Recklinghausen Finanzamt
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Frist läuft Ende Januar ab

Die Neubewertung der Grundstücke geht zurück auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Es hatte die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. In den Finanzämtern Recklinghausen und Marl wurden bisher 92.600 Erklärungen abgegeben, das sind nur rund 42 Prozent der benötigten Erklärungen. Die Frist für die Abgabe läuft Ende Januar ab.

Neue Hebesätze gelten ab 2024

Nach der Abgabe versenden die Finanzämter den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid an die Eigentümer. Eine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer habe das aber erst einmal nicht. Den Angaben zufolge setzen die Kommunen die neuen Hebesätze erst ab 2024 fest und berechnen dann mit diesen die neue Grundsteuer. Informationen zum Ablauf finder ihr hier.

Für individuelle Rückfragen zur Grundsteuerreform ist das Finanzamt Recklinghausen unter 02361-583-1959 und das Finanzamt Marl unter 02365-516-1959 (Mo.-Fr. 9 bis 18 Uhr) erreichbar.


Abgabe der Erklärung auch online

Die Abgabe der Feststellungserklärung könnt ihr auch online machen - über das Online-Finanzamt ELSTER. ELSTER hat nach Angaben der Finanzämter viele Vorteile. So könne die Erklärung, kostenlos und ganz ohne Papier beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden. Außerdem unterstützt ELSTER mit Hilfetexten beim Ausfüllen der Erklärung. Am Ende werde die Erklärung dann auf Vollständigkeit geprüft. Den Link zu ELSTER findet ihr hier.

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