Neue Corona-Regeln im Kreis
Veröffentlicht: Mittwoch, 23.12.2020 16:17
Die Ordnungsämter des Kreises Recklinghausen und der Städte haben sich in Sachen Corona auf eine neue Verfahrensweise verständigt. Positiv Getestete bekommen weiterhin eine Ordnungsverfügung - Haushaltsangehörige von positiv Getesteten nicht.

Als Nachweis für die Schule oder den Arbeitgeber genügt die Vorlage der Ordnungsverfügung der positiv getesteten Person. Für positiv Getestete ohne Symptome gilt eine Quarantänezeit von zehn Tagen ab dem Testtermin. Sollten sie während der zehn Tage coronatypische Symptome entwickeln, sind sie verpflichtet, sich beim Gesundheitsamt zu melden. Kontaktpersonen können durch ein negatives Schnelltest-Ergebnis ihre Quarantänezeit auf zehn Tage reduzieren. Dieser Test kann ab dem zehnten Tag der Quarantäne bei einem niedergelassenen Arzt durchgeführt werden. Alle neuen Infos findet Ihr im Detail hier.