Neue Details zu Krankenhausreform im Kreis Recklinghausen
Veröffentlicht: Dienstag, 18.06.2024 09:43
Die Krankenhausreform in NRW wird konkret. Das Gesundheitsministerium hat nun bekanntgegeben, welche Kliniken im Kreis Recklinghausen künftig welche Leistungen anbieten dürfen.
Krankenhäuser sollen sich aus Kostengründen spezialisieren
Krankenhauspatienten müssen sich auf Veränderungen in den Kliniken im Kreis Recklinghausen einstellen. Um die Krankenhäuser in NRW finanziell und organisatorisch fit für die Zukunft zu machen, sollen sie grundlegend umstrukturiert werden. Das NRW-Gesundheitsministerium hat jetzt bekannt gegeben, welche Klinik künftig welche Leistung anbieten darf und welche nicht. Beispielsweise sollen das St. Sixtus-Hospital in Haltern und das St. Rochus-Hospital in Castrop-Rauxel keine neuen Hüften und Kniegelenke mehr einsetzen dürfen. Das Evangelische Krankenhaus in Castrop-Rauxel und das Prosper Hospital in Recklinghausen sollen keine Wirbelsäuleneingriffe mehr machen.
Kliniken im Kreis Recklinghausen können sich gegen Leistungsvorschrift noch wehren
Endgültig sind die Entscheidungen zur Krankenhausreform aber noch nicht. Die Kliniken dürfen zu den Plänen noch Stellung nehmen. Erst zum Ende des Jahres soll der Leistungskatalog fix sein. Feststeht aber, dass Patienten künftig für bestimmte Behandlungen einen weiteren Weg auf sich nehmen müssen. Einen genauen Überblick dazu gibt es auf der Homepage des Gesundheitsministeriums.