Neue Details zu Krankenhausreform im Kreis Recklinghausen

Die Krankenhausreform in NRW wird konkret. Das Gesundheitsministerium hat nun bekanntgegeben, welche Kliniken im Kreis Recklinghausen künftig welche Leistungen anbieten dürfen.

© gg24_de - Fotolia

Krankenhäuser sollen sich aus Kostengründen spezialisieren

Krankenhauspatienten müssen sich auf Veränderungen in den Kliniken im Kreis Recklinghausen einstellen. Um die Krankenhäuser in NRW finanziell und organisatorisch fit für die Zukunft zu machen, sollen sie grundlegend umstrukturiert werden. Das NRW-Gesundheitsministerium hat jetzt bekannt gegeben, welche Klinik künftig welche Leistung anbieten darf und welche nicht. Beispielsweise sollen das St. Sixtus-Hospital in Haltern und das St. Rochus-Hospital in Castrop-Rauxel keine neuen Hüften und Kniegelenke mehr einsetzen dürfen. Das Evangelische Krankenhaus in Castrop-Rauxel und das Prosper Hospital in Recklinghausen sollen keine Wirbelsäuleneingriffe mehr machen.

Kliniken im Kreis Recklinghausen können sich gegen Leistungsvorschrift noch wehren

Endgültig sind die Entscheidungen zur Krankenhausreform aber noch nicht. Die Kliniken dürfen zu den Plänen noch Stellung nehmen. Erst zum Ende des Jahres soll der Leistungskatalog fix sein. Feststeht aber, dass Patienten künftig für bestimmte Behandlungen einen weiteren Weg auf sich nehmen müssen. Einen genauen Überblick dazu gibt es auf der Homepage des Gesundheitsministeriums.

Weitere Meldungen

skyline