Gepanschter Whisky aus Recklinghausen: Das Urteil

Ein Unternehmer aus Recklinghausen hat gepanschten Whisky verkauft. Angehörige erbten das Geld aus dem Verkauf. Durften sie das? Diese Frage musste ein Gericht jetzt klären.


© www.canva.com

Angehörige müssen Erbe aus Verkauf des Recklinghäuser Whiskys zurückzahlen

Weil ein inzwischen verstorbener Unternehmer aus Recklinghausen gepanschten Whisky verkauft hat, müssen seine Erben jetzt knapp 1,5 Mio Euro an den Staat zurückzahlen. Das hat das Bochumer Landgericht entschieden. Bei dem Geld handelt es sich um den Gewinn, der mit dem Whisky-Verkauf gemacht wurde. Zwischen 2015 und 2017 waren rund 300.000 Flaschen auf den Markt gekommen.

Whisky hätte nicht unter diesem Namen verkauft werden dürfen

Aufgeflogen war der Betrug bei einer Lebensmittelkontrolle im Jahr 2018. Behörden fanden heraus, dass der Whisky mit Neutralalkohol und Karamellsirup versetzt war. Das ist laut EU-Recht nicht erlaubt. Das Getränk hätte zwar verkauft werden dürfen – aber nicht unter dem geschützten Namen „Whisky“. Der Unternehmer selbst hatte nicht mehr vor Gericht gestellt werden können. Er war während des Ermittlungsverfahrens verstorben.

Mehr Nachrichten aus dem Kreis Recklinghausen

skyline