Muss es Tageslicht am Arbeitsplatz geben?
Veröffentlicht: Montag, 28.07.2025 00:05

Fragen aus dem Arbeitsrecht
Köln (dpa/tmn) - Ist es früh oder spät, Sommer oder Winter? An manchen Arbeitsplätzen bekommen Beschäftigte von der Außenwelt so gut wie nichts weg. Aber ist ein Arbeitsort ohne Fenster oder Tageslicht überhaupt zulässig?
«Grundsätzlich sollte es ausreichend Tageslicht sowie eine Sicht nach draußen am Arbeitsplatz geben», stellt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht, klar.
Ausnahmen können dabei durch betriebs-, produktions- oder bautechnische Gründe entstehen. Räume, die bis Ende 2016 gebaut oder eingerichtet wurden, sind von der Regel ausgeschlossen. Sie dürfen auch ohne eine Blickmöglichkeit nach draußen im Betrieb bleiben. Erst, wenn solche Räume wesentlich erweitert oder umgebaut werden, müssen sie an die neueren Richtlinien angepasst werden.
Eine Frage von Raum und Zeit
Ausnahmen gelten etwa für Arbeitsplätze, an denen der Einfall von Tageslicht nur schwer möglich ist. Bei Kellerräumen, die komplett unter der Erde liegen, gilt die Regelung zum Beispiel nicht. Auch in Tiefgaragen, Einkaufspassagen sowie Bahn- und Flughafenhallen ist Tageslicht keine Pflicht. Eine genaue Auflistung bietet die Arbeitsstättenverordnung.
Auch Nebenräume sind Sonderfälle. Gemeint sind Räume, in denen Angestellte nur eine kurze Zeit am Stück verbringen. Dabei kann es sich etwa um Archive, Lager oder Teeküchen handeln. Pausen- und Bereitschaftsräume hingegen müssen sowohl ausreichend Tageslicht, als auch einen Blick nach außen gewähren. Bei Kantinen sollte das möglichst der Fall sein.
Zur Person: Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).