Urteil: Acht Jahre Haft für Mord in Recklinghausen

In Recklinghausen hat ein Mann einen Bekannten erstochen. Dafür wurde er jetzt verurteilt: Der 41-Jährige wird die nächsten Tage hinter Gitter verbringen.

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Mord in Recklinghausen: Opfer hatte zur Tatzeit auf der Couch geschlafen

Acht Jahre Haft – so lautet das Urteil nach einem Mordfall in Recklinghausen. Ein 41-Jähriger hatte zugegeben, einen Bekannten erstochen zu haben. Das Opfer hatte noch geschlafen, als der Angeklagte zum Messer griff. Sein Mitbewohner hatte keine Chance. Der Stich ging tief in den Rücken. Der 55-Jährige ist innerhalb weniger Minuten verblutet. Hintergrund der Tat war eine akute Psychose. Der Angeklagte hatte von Stimmen in seinem Kopf erzählt, die ihm einen Mord befohlen hätten. Das hatten ihm die Richter auch geglaubt. Eine lebenslange Haftstrafe ist nur deshalb nicht verhängt worden, weil der 41-Jährige zur Tatzeit als vermindert schuldfähig galt.

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