OVG bestätigt 2G-Regelung im NRW-Einzelhandel

Die 2G-Regelung im NRW-Einzelhandel ist rechtens. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden. Geklagt hatte die Kaufhauskette Woolworth mit dem Argument, dass die Infektionsgefahr im Einzelhandel durch die Hygienekonzepte nicht höher als im Supermarkt sei.

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Dadurch fühle man sich ungleich behandelt. Das sah das Gericht nicht so. Demnach trage die 2G-Regelung dazu bei, Leben und Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Woolworth hat zahlreiche Filialen in NRW - darunter sieben im Kreis Recklinghausen.

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