Zoll: Festnahme nach illegaler Beschäftigung in Marl

Der Zoll hat am letzten Freitag bei einer Kontrolle eines Mehrfamilienhauses in Marl zwei Putzfrauen kontrolliert und wegen illegaler Beschäftigung festgenommen.

© Hauptzollamt Dortmund

Frauen hatten keine Arbeitsgenehmigung

Wie sich herausstellte, kamen die 55 und 46 Jahre alten Frauen aus Georgien und hatten zwar ihre Reisepässe dabei, allerdings keine Arbeitsgenehmigung. Sie brauchen aber einen nationalen Aufenthaltstitel, um hier arbeiten zu dürfen. Die Frauen wurden wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts vorläufig festgenommen und ein Strafverfahren wurde eingeleitet. Die zuständige Ausländerbehörde entscheidet nun, wie es mit den Frauen weitergeht.

Eigentümer des Gebäudes in Marl droht ebenfalls Verfahren

Der Eigentümer des Marler Gebäudes hatte nach jetzigem Stand die Firma mit den Reinigungsarbeiten beauftragt, bei der die beiden Georgierinnen angestellt waren. Dadurch droht ihm ein Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung und eine Geldstrafe. Die Ermittlungen laufen noch.

Hohe Geldbußen und Freiheitsstrafen möglich

In Deutschland wird das illegale Beschäftigen von Ausländern ohne Arbeitserlaubnis hart bestraft. Den Arbeitgebern drohen Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren und zusätzlich Bußgelder bis zu 500.000 Euro. Auch ein Auftraggeber – wie hier der Eigentümer der Wohnanlage – kann bußgeldrechtlich belangt werden, ebenfalls von bis zu 500.000 Euro.

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